Hallo zusammen,
wir vertreten zwei Mandanten in einer Forderungssache.
Mdt. 1 hat Beratungshilfe bekommen
Mdt. 2 keine Beratungshilfe, da er verdient.
Es geht um die Rückzahlung einer Mietkaution von der Gegenseite. Wir sind außergerichtlich tätig gewesen.
Wie rechne ich ab:
Mdt. 1: Beratungshilfe, 85,00 Euro, Auslagen Mwst.
Mdt. 2: 2300 VV RVG, Gegenstandswert 1.000,00 Euro, Auslagen, MwSt.,, davon 1/2?
Bleibt Erhöhungsgebühr außen vor?
Danke
zwei Mandanten, Beratungshilfe nur für einen Mandant
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- Muschel
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So eine Sache hatte ich letztens erst. Wir haben Beratungshilfe abgerechnet, einen Berechtigungsschein beigefügt und zusätzlich noch Antrag auf nachträglich Beratungshilfe und dann Beratungsgebühr zzgl. Erhöhung abgerechnet. Mitteilung des Gerichts: Erhöhung zurücknehmen, es sind 2 Angelegenheiten demnach kann 2 Mal komplett abgerechnet werden. In deinem Fall wäre das 1. nach BRH und das Zweite 1,3 Geschäftsgebühr zzgl. Ausl., MWst (nichts mit daraus 1/2).
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
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Aber es geht doch nur um eine Forderung, die Mandanten sind Gesamtgläubiger. Dann bekomme ich doch mehr als ich bekommen würde, wenn ich beide zusammen ohne BerH vertreten hätte. Dann ist es doch auch eine Angelegenheit.
- Liesel
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#2 kann ich auch nicht nachvollziehen.
M.E. Geschäftsgebühr mit Erhöhung abzügl. BerH-Vergütung (?)
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Ich weiss nicht, ich habe schon versucht, mich zu belesen, aber die Lösung habe ich noch nicht.
- Frau Cindy
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Ich würde es wie Liesel machen.
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Stephen Jay Gould
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ja, danke!!!!!