Reisekosten beim mehreren Beklagten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
beauty80

#1

25.06.2014, 13:06

Liebe Forengemeinde,

wir haben einen Verkehrsunfall in Jena. Wir vertreten die Klägerin (aus Jena), Beklagter (aus Jena) und dessen Haftpflichtversicherung (Nürnberg). Von der Versicherung wird ein RA aus Erfurt (dritter Ort) beauftragt, der nunmehr im Rahmen der Kostenfestsetzung seine Reisekosten von Erfurt nach Jena erstattet haben will.

Ich bin der Meinung ich hätte mal was gelesen, dass es in derartigen Fällen auf den Wohnsitz des Versicherungsnehmers ankommt?? Ist das richtig? Das wäre nämlich Jena und dann gibts auch keine Reisekosten. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. :wink1
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Anahid
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#2

25.06.2014, 13:11

Hab ich noch nie von gehört.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
beauty80

#3

25.06.2014, 13:13

bist du also der Meinung, Reisekosten des Anwalts am dritten Ort sind erstattungsfähig, Anahid?
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Anahid
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#4

25.06.2014, 13:14

Ich bin der Meinung, dass die Reisekosten höchstens in der Höhe, wie sie vom Sitz der Versicherung bis zum Gericht angefallen wären, erstattungsfähig sind. Musst Du halt prüfen: ist der Weg vom Anwalt zum Gericht länger oder kürzer als der von der Versicherung zum Gericht.
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beauty80

#5

25.06.2014, 13:18

Der Weg ist kürzer als der vom Sitz der Versicherung....mmh....blöd. Wo könnte ich denn etwas dazu finden wie das ist bei mehreren Beklagten und unterschiedlichen Wohnsitzen?? Wenn die dann einen RA haben, geht man dann maximal von der Strecke aus, die derjenige hätte der am weitesten weg wohnt?? :oops:
beauty80

#6

25.06.2014, 13:19

BGH v. 13.09.2011: Zur Erstattung der Reisekosten eines an einem anderen Ort ansässigen Hausanwalts eines Haftpflichtversicherers

Der BGH (Beschluss vom 13.09.2011 - VI ZB 42/10) hat entschieden:

Die gegenüber den fiktiven Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftsort des Versicherungsnehmers ansässigen Rechtsanwalts höheren Reisekosten des vom Haftpflichtversicherer beauftragten Hausanwalts sind nicht erstattungsfähig, wenn dieser weder am Sitz des Gerichts noch am Wohn- oder Geschäftsort des Versicherungsnehmers ansässig ist.
beauty80

#7

25.06.2014, 13:19

trifft das nicht das was ich vermutet hatte??? hab ich grad im Netz gefunden
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Frau Cindy
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#8

25.06.2014, 13:33

Wenn denn der RA der Hausanwalt der HPV ist.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
beauty80

#9

25.06.2014, 14:00

Frau Cindy....wenn der RA NICHT der Hausanwalt wäre, würde er die Reisekosten also bekommen? Ich werd gleich wahnsinnig...finde im Internet nix brauchbares. Wie ist das dann grundsätzlich bei mehreren Beklagten an unterschiedlichen Orten, die einen gemeinsamen RA beaufragen????
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Frau Cindy
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#10

25.06.2014, 14:13

Grundsätzlich ist es so, wie Anahid schon schrieb. Mir spontan einfallende Ausnahmen sind Hausanwalt und selbstbearbeitende Rechtsabteilung.

Bei mehreren Mandanten lege ich die Strecke desjenigen zugrunde, der meine Rechnung bezahlt. Bei VKU ist das grundsätzlich die Versicherung. Ob es dazu Rechtsprechung o. ä. gibt, ist mir nicht bekannt.
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Stephen Jay Gould
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