Hallo ans Forum,
ich habe für einen Mandanten die fristlose Kündigung des MietV "gemacht".
Diese außergerichtliche Tätigkeit würde ich jetzt auf der Basis des Gegenstandswerts ( 12 x NMM + Rückstand) abrechnen.
Ist das so richtig?
Viele Grüße
Schachterlteufel
Mietrecht fristlose Kündigung für Vermieter Gegenstandswert
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