Unterbevollmächtigter nach neuem oder altem Recht?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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BlackButterfly
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#1

24.06.2014, 17:26

Hallo, ich frage mich gerade, weil ich eine Rechnung der Gegenseite nachsehen muss, ob der Unterbevollmächtigte nach altem oder neuem Recht abrechnen muss.

Zum Sachverhalt:
Wir haben Klage am 26.03.2013 eingelegt. Der Termin kam jedoch erst am 02.08.2013 zustande. Der von der Gegenseite beauftragte Unterbevollmächtigte hat seine Rechnung jetzt nach dem neuen Gebührenrecht abgerechnet. Geht das? Oder ist dieser daran gebunden, wann der Hauptbevollmächtigte beauftragt wurde?!

Über eine schnelle Antwort oder jegliche Hilfe wäre ich sehr froh.

Liebe Grüße
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Adora Belle
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#2

24.06.2014, 17:28

Der UBV rechnet gemäß seiner eigenen Beauftragung ab. Ich halte es allerdings für eher unwahrscheinlich, dass er erst am 1. August beauftragt wurde. 8)
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