Beratungshilfe - Glaubhaftmachung?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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peterli
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#1

24.06.2014, 16:05

Leider habe ich auch zum ersten Mal einen Beratungshilfeschein im ZivilR abzurechnen. Ich werde nach außen hin tätig, so dass ich die 2503, 7002 und USt. festsetzen lasse. Genügt der Festsetzungsantrag oder muss mein Schriftsatz zur Glaubhaftmachung für die Entstehung der 2503 beigefügt werden?

Noch eine Frage: Der Festsetzungsantrag nur per Post an das Gericht, oder stört man sich dort an einem Fax? Wie handhabt ihr das?
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#2

24.06.2014, 16:06

Der SS muss zur Glaubhaftmachung beigefügt werden, wobei wir das lediglich auf die 1. Seite beschränken.
Per Fax reicht auch nicht, da der BRH-Schein ja im Original ans Gericht muss. :wink:
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peterli
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#3

24.06.2014, 16:07

:thx
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