MB gegen GbR + Gesellschafter Klage nur GbR Kosten Gegenseit

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Tigerle
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#1

23.06.2014, 13:00

So ich stehe gerade auf dem Schlauch. Ich werde eh versuchen Überzeugungsarbeit zu leisten, dass es auch im Streitverfahren gegen alle geht.

Folgendes gegen eine GbR sowie jeden einzelnenen Gesellschafter wurde MB-Antrag gestellt (Gesamtschuldner). Jetzt möchte RA nur noch gegen GbR das Klageverfahren nach Widerspruch (erfolgte ohne Anwalt) durch die Gegenseite.

Jetzt meine Frage, können, wenn jetzt das streitige Verfahren nur noch gegen die GbR geführt wird Kosten für den Mandanten entstehen aufgrund der "Klagerücknahme" bezüglich der Gesellschafter, also wenn diese nicht mehr als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden.

Ich meine ja, da diese nicht anwaltlich vertreten sind, bzw. den Widerspruch selbst eingelegt haben, kommen keine Kosten auf den Mandanten zu bin mir aber nicht 100%ig sicher.

Wobei ich ja - vor allem falls es in die ZV geht - eh der Meinung bin, es sollte auch im streitigen Verfahren alle in Anspruch genommen werden.
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Anahid
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#2

23.06.2014, 13:05

Ich geb Dir Recht, dass es unsinnig ist, einen Rechtsstreit nur gegen die GbR zu führen. Was soll denn das? Dann hat er ja im Fall des Obsiegens keine Handhabe gegen die Gesellschafter persönlich.

Und ja, gebe Dir auch Recht, dass Kosten normal nicht entstanden sein können, wenn kein Anwalt aufgetreten ist. Es sei denn, die haben zwischenzeitlich bereits einen beauftragt und das ist nur noch nicht bekannt. Auf jeden Fall wären dann die Kosten von dem Mandanten zu zahlen.
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Tigerle
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#3

23.06.2014, 15:01

:thx für die Antwort. :knutsch
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