KFA - Gebührenstreitwert u. Zuständigkeitsstreitwert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Taja
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 51
Registriert: 15.06.2010, 13:22
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar
Wohnort: Allgäu

#1

23.06.2014, 12:17

Halloooo,

ich hab hier mal wieder was liegen, was ich so noch nicht gesehen habe.

Wir haben in einer Mieterhöhungsangelegenheit (wir vertreten Vermieter) obsiegt.

Nun muss die Gegenseite die Kosten tragen und im Urteil steht dann, dass

der Gebührenstreitwert 492,00 € und
der Zuständigkeitsstreitwert auf 1.722,00 € festgesetzt wird.

Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 3 ZPO, 63 Abs. 2 GKG
und Zuständigkeitsstreitwert berechnet sich nach § 9 ZPO mit dem 3 1/2-fachen Jahresbetrag des Erhöhungsbetrages.

Aus welchem Gegenstandswert mache ich denn jetzt den KFA???

Ich bin ratlos!!!
gkutes

#2

23.06.2014, 12:37

Deine Gebühren erhältst du aus dem Gebührenstreitwert
Taja
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 51
Registriert: 15.06.2010, 13:22
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar
Wohnort: Allgäu

#3

23.06.2014, 14:16

Ah ok.... vielen Dank! Kannst du mir auch sagen, weshalb dann dieser Zuständigkeitsstreitwert mit angegeben wird??
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3166
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#4

23.06.2014, 14:22

Damit klar ist, welches Gericht zuständig ist.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Antworten