Seite 1 von 1

KFA - Gebührenstreitwert u. Zuständigkeitsstreitwert

Verfasst: 23.06.2014, 12:17
von Taja
Halloooo,

ich hab hier mal wieder was liegen, was ich so noch nicht gesehen habe.

Wir haben in einer Mieterhöhungsangelegenheit (wir vertreten Vermieter) obsiegt.

Nun muss die Gegenseite die Kosten tragen und im Urteil steht dann, dass

der Gebührenstreitwert 492,00 € und
der Zuständigkeitsstreitwert auf 1.722,00 € festgesetzt wird.

Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 3 ZPO, 63 Abs. 2 GKG
und Zuständigkeitsstreitwert berechnet sich nach § 9 ZPO mit dem 3 1/2-fachen Jahresbetrag des Erhöhungsbetrages.

Aus welchem Gegenstandswert mache ich denn jetzt den KFA???

Ich bin ratlos!!!

Re: KFA - Gebührenstreitwert u. Zuständigkeitsstreitwert

Verfasst: 23.06.2014, 12:37
von gkutes
Deine Gebühren erhältst du aus dem Gebührenstreitwert

Re: KFA - Gebührenstreitwert u. Zuständigkeitsstreitwert

Verfasst: 23.06.2014, 14:16
von Taja
Ah ok.... vielen Dank! Kannst du mir auch sagen, weshalb dann dieser Zuständigkeitsstreitwert mit angegeben wird??

Re: KFA - Gebührenstreitwert u. Zuständigkeitsstreitwert

Verfasst: 23.06.2014, 14:22
von jojo
Damit klar ist, welches Gericht zuständig ist.