KFA - Gebührenstreitwert u. Zuständigkeitsstreitwert
Verfasst: 23.06.2014, 12:17
Halloooo,
ich hab hier mal wieder was liegen, was ich so noch nicht gesehen habe.
Wir haben in einer Mieterhöhungsangelegenheit (wir vertreten Vermieter) obsiegt.
Nun muss die Gegenseite die Kosten tragen und im Urteil steht dann, dass
der Gebührenstreitwert 492,00 € und
der Zuständigkeitsstreitwert auf 1.722,00 € festgesetzt wird.
Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 3 ZPO, 63 Abs. 2 GKG
und Zuständigkeitsstreitwert berechnet sich nach § 9 ZPO mit dem 3 1/2-fachen Jahresbetrag des Erhöhungsbetrages.
Aus welchem Gegenstandswert mache ich denn jetzt den KFA???
Ich bin ratlos!!!
ich hab hier mal wieder was liegen, was ich so noch nicht gesehen habe.
Wir haben in einer Mieterhöhungsangelegenheit (wir vertreten Vermieter) obsiegt.
Nun muss die Gegenseite die Kosten tragen und im Urteil steht dann, dass
der Gebührenstreitwert 492,00 € und
der Zuständigkeitsstreitwert auf 1.722,00 € festgesetzt wird.
Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 3 ZPO, 63 Abs. 2 GKG
und Zuständigkeitsstreitwert berechnet sich nach § 9 ZPO mit dem 3 1/2-fachen Jahresbetrag des Erhöhungsbetrages.
Aus welchem Gegenstandswert mache ich denn jetzt den KFA???
Ich bin ratlos!!!