KfA Berufung - welche Gebühren bekommen wir?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Javeria
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#1

23.06.2014, 11:09

Hallo Ihr Lieben :)

Brauche mal drigend Eure Hilfe, hänge total aufm Schlauch.

Mache gerade einen KfA in der Berufungsinstanz. Wir sind Beklagte und Berufungsbeklagte. Berufung wurde nunmehr vom gegRA zurückgenommen.

Welche Gebühren bekomme ich? Bzw wie und was muss abgerechnet werden`?

Danke für Eure Hilfe
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Frau Cindy
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#2

23.06.2014, 11:13

Ein Vorschlag wäre schön und auch eine Info, welche Tätigkeit ihr entfaltet habt.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
Javeria
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#3

23.06.2014, 11:18

Also erste Instanz ist vollständig abgerechnet und somit erledigt.

In der zweiten Instanz wurde Berufung eingelegt, daraufhin erfolgte von uns die Berufungserwiderung und nunmehr die Rücknahme der Berufung durch den gegRa :shock:
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Pepples
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#4

23.06.2014, 11:26

Und wie lautet Dein Abrechnungsvorschlag? :wink:
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Javeria
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#5

23.06.2014, 11:39

Ich würde nur die Verfahrensgebühr Berufung abrechnen 3200 VV.. Hoffe ich liege richtig :shock:
Javeria
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#6

23.06.2014, 13:18

Möchte mir keiner helfen? :D
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Anahid
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#7

23.06.2014, 13:26

Dein Sachverhalt ist zu dünn, dass hier keiner einen Vorschlag machen kann, da nicht klar ist, wie das Berufungsverfahren verlaufen ist. Gabs da einen Termin - ja oder nein? Wurde eine Berufungserwiderung gefertigt - ja oder nein?

3200 ist schonmal ein Ansatz. Aber ob der richtig ist, hängt davon ab, welche Tätigkeit Ihr entfaltet habt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Javeria
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#8

23.06.2014, 13:38

Also Berufungserwiderung - ja

Termin - nein

Nach der Berufungserwiderung wurde die Berufung von der Gegenseite zurückgenommen.
gkutes

#9

23.06.2014, 13:47

Sobald du etwas zum Sachverhalt beiträgst, NACHDEM die Berufung vom Gegner begründet wurde, bekommst du immer die volle 3200.

Falls die Berufung vor der Begründung zurückgenommen wird, ist nur eine 3201 entstanden.

Bei dir trifft ja ersteres zu
Javeria
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#10

23.06.2014, 13:49

Vielen Dank :)

Und seh ich des richtig, dass ich nur die 3200 VV bekomme?
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