Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Mika*
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#1
20.06.2014, 11:17
Hallo liebes Forum,
ich stehe mal wieder vor einem kleinen Problemchen.
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Wir haben in einer Sache einen UBV mit der Wahrnehmung eines Termins beauftragt. Dieser hat den Termin versäumt, weil die den nicht notiert hatten. Uns hatten sie den aber schriftlich bestätigt. Im Termin ist dann logischerweise VU ergangen. Wir haben jetzt Einspruch eingelegt.
Meine Chefin sagt nun, ich soll die Säumniskosten dem UBV gegenüber geltend machen. Da ich das noch nie gemacht habe, stehe ich auf dem Schlauch. Was kann ich denn da in Rechnung stellen?
Kann mir da jemand helfen?
Viele Grüße,
Mika*
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Anahid
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#2
20.06.2014, 11:25
Momentan kannst Du da noch gar nix geltend machen. Es wird ja mit Sicherheit ein neuer Termin stattfinden und dann bleibt erst einmal der Ausgang des Verfahrens abzuwarten. Bei der KGE werden Eurem Mandanten mit Sicherheit die Kosten der Säumnis auferlegt. Diese könnten sich aber bei einem weiteren Termin allenfalls in Reisekosten der Gegenanwälte zum Termin und ggf. erhöhten Gerichtskosten, die ohne den Erlass des Versäumnisurteils vielleicht nicht angefallen wären, erstrecken. Derzeit kannst Du solche Kosten gar nicht absehen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
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Mika*
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#3
20.06.2014, 16:34
Oh, ok. Klar!!! Jetzt hab ichs gecheckt!
Dann warte ich mal das Kostenverfahren ab!
Tausend Dank!!!!!
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)