Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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sansibar
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#1
20.06.2014, 09:50
Liebe Forenos,
ich habe einen Widerspruchsbescheid des JobCenters, in dem die Kosten des Widerspruchsverfahrens zu 20% vom JC übernommen werden. Unser Mdt. hat Beratungshilfe. Also habe ich 20 % der normalen Widerspruchsgebühr beim JobCenter abgerechnet (67 €) und volle BerH (85 €) bei der Staatskasse. Jetzt schreibt mir die Staatskasse, ich müsse die 20 % berücksichtigen und solle einen korrigierten Antrag stellen. Mal abgesehen davon, dass das Geld noch gar nicht geflossen ist, bin ich jetzt unsicher mit der Anrechnung: Muss ich den vollen vom JC zu übernehmenden Betrag abziehen oder 20% von den 85 € BerH, damit 17 €? Oder - was mir am liebsten wäre - gar nichts, weil ich analog der Regelung bei PKH die Gegnerzahlung zunächst auf "Wahlanwaltskosten" verrechnen kann?
Vielen Dank für eure Hilfe
Grüße - sansibar
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Liesel
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#2
20.06.2014, 10:13
LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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sansibar
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#3
20.06.2014, 10:20
Vielen Dank Liesel (auch wenn ich inhaltlich gern was anderes gelesen hätte
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
)
Grüße - sansibar
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