Abrechnung Beschwerde Betreuungsbeschluss

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Benutzeravatar
Muschel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1154
Registriert: 01.06.2011, 11:38
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

20.06.2014, 09:34

Guten Morgen ihr Lieben,

wie oben geschrieben brüte ich gerade über einer Abrechnung und bin mir nicht 100%-ig sicher und würde gerne eure Meinung hören:

Sachverhalt:
Mdt. kommt mit Beschluss AG worin seinem Betreuer mehr Aufgaben zugeteilt wurden.
Dagegen legen wir Beschwerde ein (Aufhebung der Betreuung), es folgt ein Termin und anschließend ergeht Beschluss, dass die Betreuung aufgehoben werden soll.

Dagegen legt der Betreuer Beschwerde ein. Sache geht zur Entscheidung ans LG und nach Termin ergeht erneuter Beschluss, nachdem der AG Beschluss teilweise abgeändert wurde.

Jetzt Abrechnung?
Fällt in beiden Sachen, als vor AG und LG nur eine 0,5 Gebühr an (3500 RVG) + 0,5 Terminsgebühr (3513 RVG) oder muss ich anders abrechnen? :?
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Benutzeravatar
Muschel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1154
Registriert: 01.06.2011, 11:38
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#2

20.06.2014, 09:42

Ach ja, bevor ich das vergesse. Die Sache vor dem AG war vor dem 01.08.13, Beschluss gegen die Beschwerde erging aber erst nach 01.08.13, demnach die erneute Beschwerde des Betreuers auch erst nach dem 01.08.13. Ich würde jetzt die erste Beschwerde nach altem Recht und die zweite Beschwerde nach neuem abrechnen? :-|
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Benutzeravatar
Muschel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1154
Registriert: 01.06.2011, 11:38
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

20.06.2014, 10:37

Hat keiner eine Idee? :? :cry:
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Benutzeravatar
Muschel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1154
Registriert: 01.06.2011, 11:38
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#4

20.06.2014, 11:32

Mir kam jetzt noch eine Idee, da mir beides nach 3500 VV RVG abzurechnen unlogisch erscheint.

Wird das erste Verfahren vor dem AG nach den normalen Gebühren 3100 ff. abgerechnet?
Mich wundert es nur, weil diesem Verfahren auch ein Beschluss vorausging, wogegen wir Beschwerde eingelegt haben. Deswegen bin ich auf Nr. 3500 ff. gekommen.

Ach ist das verzwickt....... :? :?:
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Benutzeravatar
Muschel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1154
Registriert: 01.06.2011, 11:38
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#5

23.06.2014, 10:21

Guten Morgen und einen guten Start in die neue Woche.

Hat jetzt vielleicht jemand eine Idee? :D
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Benutzeravatar
Muschel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1154
Registriert: 01.06.2011, 11:38
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#6

24.06.2014, 12:46

Schade das niemand eine Idee hat. :cry:
Ich werd einfach mal das Verfahren vor dem AG nach 3100 VV RVG abrechnen und das vor dem LG nach 3500 VV RVG. Wenn es falsch ist, wird das der Rechtspfleger schon mitteilen. :wink: :pfeif
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
maxine
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 45
Registriert: 13.03.2009, 20:29
Beruf: Rechtsfachwirt
Software: RA-Micro

#7

03.11.2020, 08:48

Muschel hat geschrieben:
24.06.2014, 12:46
Schade das niemand eine Idee hat. :cry:
Ich werd einfach mal das Verfahren vor dem AG nach 3100 VV RVG abrechnen und das vor dem LG nach 3500 VV RVG. Wenn es falsch ist, wird das der Rechtspfleger schon mitteilen. :wink: :pfeif
Hallo, schade das dir damals niemand geantwortet hat...

Ich habe gerade den gleichen Fall. Wie ist es bei dir ausgegangen? War die Abrechnung so richtig?

lg
Antworten