Abrechnung GG, ein Anspruch mehrere Gegner

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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tine001
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#1

18.06.2014, 09:29

huhu,

ich hab folgenden Sachverhalt.

Wir fordern Kindesmutter auf wegen Auskunft KU. Diese gibt die Auskunft ab, es kommt raus, dass sie nix zahlen kann. Ich hab ne 1,3 GG aus 1000 € abgerechnet.
So da bei der Mutter nix zu holen waren, haben wir die Großeltern angeschrieben. Letztenendes zahlen die jetzt einen bestimmten Betrag x.

So nun würde ich eine neue Abrechnung machen aus einer 1,3 GG aus x mal 12 Monate.

ich denke, dass das 2 getrennte paar Schuhe sind. Ist zwar ein Anspruch doch gegen jeweils unterschiedliche Unterhaltsschuldner. Quasi eine abrechnung für die Geltendmachung gg. die Mutter und eine Abrechnung für die Geltendmachung gg. die Großeltern.

Oder kann ich nur insgesamt eine Abrechnung machen, weil es nur ein Anspruch ist und dann halt meinetwegen die Gebühr nach oben setzen?

Was denkt ihr?

Lg Tine
Zuletzt geändert von tine001 am 19.06.2014, 09:26, insgesamt 1-mal geändert.
tine001
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#2

18.06.2014, 12:04

keiner eine idee? :(
tine001
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#3

19.06.2014, 09:28

och menno
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Muschel
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#4

19.06.2014, 09:59

Ich würde es so machen wie du schon schreibst..........es sind 2 separate Angelegenheiten, demnach 2 Rechnungen. :wink:
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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