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Zwei Termine am selben Gerichtsstandort - Abwesenheitsgeld

Verfasst: 18.06.2014, 08:53
von michi-bruce
Hallöchen! :wink1

Ich habe mal eine kleine Frage, was die Auslagen gem. Nr. 7005 VV RVG angeht.

Mein Fall: OM (Obermotz) war am Tag X zu zwei Gerichtsterminen in Halle. Der eine Termin fand früh um 09.00 Uhr statt, der zweite um 13.00 Uhr. Er ist die ganze Zeit über in Halle geblieben, obwohl die Gerichtstermine an sich jeweils nur ca. eine Stunde gingen.

Die Fahrtkosten würde ich nur einmal geltend machen, denn er ist ja tatsächlich nur einmal hin- und zurückgefahren.

Wie mach ich das aber mit dem Abwesenheitsgeld. Mache ich dann am besten 2 x Nr. 7005 (1) VV RVG geltend - 2 x 25 €; oder nur einmal Nr. 7005 (2) VV RVG - 1 x 40 € und splitte das in den unterschiedlichen Verfahren dann auf?! :kopfkratz

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und dass ihr mir weiterhelfen könnt.

:thx schon mal im Voraus!

Re: Zwei Termine am selben Gerichtsstandort - Abwesenheitsge

Verfasst: 18.06.2014, 08:59
von mrsgoalkeeper
Anteilig für jedes Verfahren :knutsch

Re: Zwei Termine am selben Gerichtsstandort - Abwesenheitsge

Verfasst: 18.06.2014, 09:00
von niva
du musst das ganze aufteilen. insgesamt ist nur einmal die 7005 angefallen und zwar jeweils anteilig pro Termin. und das gleich gilt für die 7003. RAM hat dafür extra ein Feld.

Re: Zwei Termine am selben Gerichtsstandort - Abwesenheitsge

Verfasst: 18.06.2014, 09:01
von michi-bruce
Bild euch beiden!