Ihr Lieben... Langsam wirds Zeit für Feierabend!
Ich steh grad total auf dem Schlauch... Ich muss einen KFA machen, habe nur das Problem, dass ich nicht sicher weis nach welchen Gebühren ich abrechnen muss...
Zum Sachverhalt: Mandantschaft hat uns ein Schreiben mit Datum 30.07.2014 geschickt mit Beauftragung in der Angelegenheit (hier war die Klage gegen die Mdt. beigefügt). Das Schreiben ist bei uns aber erst am 02.08.2014 eingegangen. Wir hatten also erst am 02.08.2014 Kenntnis von der Angelegenheit. Muss ich jetzt trotzdem nach altem Recht den KFA machen?
Vielen Dank für eure Hilfe
KFA nach neuem oder altem Recht?
- BaumN
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Ihr konntet doch am 30.07. (2013) noch nicht wissen, dass Ihr von der Mandantschaft beauftragt werdet - oder gab es vorher schon in irgendeiner Form einen Auftrag von der Mandantschaft?
Wenn es keinen vorherigen Auftrag gab, dann habt Ihr den Auftrag doch erst am 02.08. (2013), als das Schreiben bei Euch einging und Ihr erstmalig von der Beauftragung durch die Mandantschaft erfahren habt, erhalten - also neues Recht.
Wenn es keinen vorherigen Auftrag gab, dann habt Ihr den Auftrag doch erst am 02.08. (2013), als das Schreiben bei Euch einging und Ihr erstmalig von der Beauftragung durch die Mandantschaft erfahren habt, erhalten - also neues Recht.
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Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
Antoine de Saint-Exupéry
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Danke für eure Antworten
Ich hatte mir das auch schon so gedacht...
Vorher gabs noch keinen Schriftverkehr in der Sache, also wir haben wirklich erst am 02.08.2013 das Schreiben in der Post bei uns gehabt. Dann mach ich das jetzt auf jeden Fall nach neuem Recht - gut für uns!
Ich hatte mir das auch schon so gedacht...
Vorher gabs noch keinen Schriftverkehr in der Sache, also wir haben wirklich erst am 02.08.2013 das Schreiben in der Post bei uns gehabt. Dann mach ich das jetzt auf jeden Fall nach neuem Recht - gut für uns!