Gebühren bei Klageänderung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Mine13
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#1

17.06.2014, 15:21

Hallo zusammen!

Wir haben gegen eine GmbH geklagt, jedoch nach Klageerwiderung der Gegenseite festgestellt, dass dies nicht richtig war und die AG hätte verklagt werden müssen.
Daraufhin haben wir einen Antrag auf Klageänderung bzgl. der Beklagten gestellt. Das Verfahren wurde sodann gegen die AG fortgeführt, welches wir auch gewonnen haben.
Die Gebühren bzgl. der Klage gegen die GmbH sind von uns zu tragen.
Nun stellt sich für mich die Frage, was der gegnerische RA in seinem Kostenfestsetzungsantrag in Ansatz bringen kann. Er rechnet nämlich eine 1,3 Verfahrensgebühr + € 20,00 Auslagenpauschale ab.

Da es sich um ein Verfahren handelt, und die GmbH als auch die AG von demselben RA vertreten wurde, ist meines Erachtens zunächst eine 1,3 Verfahrensgebühr sowie eine 0,3 Erhöhung für die Gegenseite entstanden. Wie wird diese 1,6 Gebühr nun korrekt verteilt (Verfahren zunächst gegen GmbH, dann gegen AG)? Einfach jeweils eine 0,8 Gebühr und auch auch jeweils die hälftige Auslagenpauschale i.H.v. € 10,00?

Ist das irgendwo geregelt?
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
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#2

17.06.2014, 16:50

Gibt es denn die zunächst verklagte GmbH überhaupt? Dann wäre der Antrag der Gegenseite meiner Meinung nach richtig, weil er ja eben keine Mehrvertretung hatte, sondern erst eine und dann eine ganz andere Partei vertrat.
Grüße - sansibar
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