Abrechnung Rechtsbeschwerde OWi-Verf.

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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andi13
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#1

17.06.2014, 11:21

Hallo

weiß denn jemand von Euch, ob ich neben der 5113 Verfahrensgebühr im Rechtsbeschwerdeverfahren eine weitere Gebühr bekomme wenn ich die Rechtsbeschwerde wieder zurücknehmen (Es war noch nichts terminiert).

Leider habe ich nur das RVG für Anfänger, daraus werde ich aber in diesem Fall nicht schlau,

Vielen Dank für Eure Mithilfe und an alle noch einen schönen Tag
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#2

17.06.2014, 11:36

5115
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#3

17.06.2014, 11:39

vielen lieben Dank, die habe ich jetzt auch mal abgerechnet, mein Chef hat gemeint, ich bekomme die Hälfte, wenn die bezahlt wird :)
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#4

17.06.2014, 11:52

Und was bekomme ich davon? :mrgreen:
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#5

17.06.2014, 13:56

Wenn´s denn dann so wäre ..... :pfeif

Wie weit wohnst denn weg?
Wenn ich in die Zugfahrkarte investiere, wird wohl nur für ein kleines Eis langen ... :smile:

Aber auf jeden Fall sei Dir mein herzlicher Dank gewiss
:knutsch
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#6

17.06.2014, 14:19

Für ein kleines Eis lohnt sich die weite Reise nicht. :mrgreen:

Sag mal Bescheid, was rausgekommen ist.

:wink2
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#7

17.06.2014, 14:24

Liebe Liesel,

mache ich sehr gerne .

vlG Andrea
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#8

25.06.2014, 11:19

die Abrechnung ist durch, die RSV hat´s geschluckt :D
Was aber auch nicht heißt, dass es so richtig ist :lol:

Ich rechne es jetzt auf jeden Fall immer so ab, bis mir jemand das Gegenteil beweist. :roll:
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#9

25.06.2014, 11:40

Wieso soll das nicht richtig sein? Genau für diese Fälle ist doch die Gebühr da. :wink:

Steht doch so im 5115 Abs. 1 Nr. 4 drin.
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