Abrechnung EA-Verfahren und Hauptsacheverfahren FamRecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
maerry
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 13
Registriert: 23.07.2012, 19:33
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

17.06.2014, 06:36

Hallo zusammen! Ich bräuchte ganz dringend eure Hilfe..

Folgender Sachverhalt:
In einem Trennungsunterhaltsverfahren (wir vertreten die Antragsgegnerseite) gab es ein EA-Verfahren und ein Hauptsacheverfahren. Es fand ein Termin im EA-Verfahren statt, in dem dann ein Vergleich abgeschlossen wurde. Im Termin wurde auch über das Hauptsacheverfahren verhandelt sowie über nichtrechtshängige Ansprüche (evtl. Ansprüche auf Nachscheidungsunterhalt).
Der Verfahrenswert wurde festgesetzt im EA-Verfahren auf 2700 €, im Hauptsacheverfahren auf 2700 € und überschießender Vergleichswert ebenfalls 2700 €.

Meine Abrechnung hab ich wie folgt gemacht:

EA-Verfahren:
1,3 VG
1,2 TG
1,0 EG

Hauptsacheverfahren:
1,3 VG
0,8 DifferenzVG (15 RVG greift hier nicht, weil die Gebühren nicht höher sind)
1,2 TG
1,5 EG
1,0 EG (auch hier greift 15 RVG nicht, weil die Gebühren nicht höher sind)

So, der Mandant hat sich jetzt bei der Kammer beschwert, weil er die Abrechnung für falsch hält. :(
Ich meine, sie wäre richtig... was sagt ihr?
Mein Chef will von mir eine ordentliche Begründung, warum die Abrechnung richtig ist..

Wer kann mir helfen? :-|

Wie kann ich das richtig begründen?
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

17.06.2014, 08:42

Wurde durch den Vergleich das Hauptsacheverfahren mit abgeschlossen? Da ein überschießender Vergleichswert von 2700 (der wohl den nachehelichen Unterhalt betrifft) festgesetzt wurde, gehe ich davon aus, dass alle 3 Angelegenheiten durch den Vergleich erledigt wurden. Dann hätte meine Abrechnung wie folgt ausgesehen:

EA-Verfahren:
1,3 VG aus 2700
0,8 DifferenzVG aus 5400
1,2 TG aus 8100
1,0 EG aus 5400
1,5 EG aus 2700

Hauptsacheverfahren
1,3 VG aus 2700
./. 0,8 DifferenzVG aus 2700
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
maerry
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 13
Registriert: 23.07.2012, 19:33
Beruf: RA-Fachangestellte

#3

17.06.2014, 08:52

Ja, das Hauptsacheverfahren wurde mit abgeschlossen... -> fällt hier keine Einigungsgebühr an?
Ich denke, dass die Beschlüsse vom AG (Festsetzung des Verfahrenswerts) falsch sind, also vertauscht wurden.. da müssten wir wohl Beschwerde einlegen..
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

17.06.2014, 09:54

Der Vergleich wurde im EA-Verfahren geschlossen. Darum ist die EG komplett im EA-Verfahren unter Zusammenrechnung der Streitwerte abzurechnen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
maerry
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 13
Registriert: 23.07.2012, 19:33
Beruf: RA-Fachangestellte

#5

17.06.2014, 10:09

Also im Hauptsacheverfahren keine Einigungsgebühr.. Wie kann ich das begründen?
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#6

17.06.2014, 10:40

<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, RVG 21. Auflage, 1003 Rn. 71 und 74
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
maerry
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 13
Registriert: 23.07.2012, 19:33
Beruf: RA-Fachangestellte

#7

17.06.2014, 12:39

Ich muss ganz dumm fragen: Warum fällt im HS-Verfahren keine Terminsgebühr an?
Im Protokoll heißt es: "Die Sach- und Rechtslage wird unter Einbeziehung der weiteren anhängigen Verfahren der Beteiligten erörtert."
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#8

17.06.2014, 12:43

Die TG wird im EA-Verfahren aus den zusammengerechneten SW berechnet (2.700,00 Euro jeweils EA, HS und Vergleichsmehrwert), da dort die Erörterung stattfand.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
claudia2711
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 5
Registriert: 18.06.2014, 11:39
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#9

23.06.2014, 17:42

maerry hat geschrieben:Ich muss ganz dumm fragen: Warum fällt im HS-Verfahren keine Terminsgebühr an?
Im Protokoll heißt es: "Die Sach- und Rechtslage wird unter Einbeziehung der weiteren anhängigen Verfahren der Beteiligten erörtert."
Terminsgebühr fällt m.E. schon an, du musst nur die vorherige Terminsgebühr auch anrechnen, siehe <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 21. Auflage, Nr. 1003 Rdnr. 74....
Antworten