Hey ihr Lieben,
folgendes Problem:
Wir haben gegen unseren ehemaligen Auftraggeber die Kostenfestsetzung gem. § 11 RVG beantragt.
Nun kommt vom Gericht die Mitteilung / das Schreiben des Mandanten mit folgendem Inhalt: "...ich erhebe Einwendungen gegen die Gebühren, da im vorliegenden Verfahren eine Widerklage erhoben wurde, obwohl diese Forderung verjährt war, worüber der RA...mich nicht belehrte." Dazu soll ich mich nun dem Gericht ggü. äußern. Hingewiesen wurde auf § 11 V RVG.
Ist dies nun eine gebührenrechtliche Einwendung des Mandanten, oder doch eher nicht?
Ich hätte ja schon sehr gern diesen verflixten Titel gegen ihn
Danke schonmal für eure Hilfe
LG
Einwendung nach § 11 V RVG?
- MoniqueFSS
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- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Es ist eine Einwendung, die nicht im Gebührenrecht liegt und damit wird Dir ein KFB leider nicht erteilt werden. Die Forderung darfst Du einklagen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- MoniqueFSS
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