Einwendung nach § 11 V RVG?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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MoniqueFSS
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#1

11.06.2014, 12:52

Hey ihr Lieben,

folgendes Problem:

Wir haben gegen unseren ehemaligen Auftraggeber die Kostenfestsetzung gem. § 11 RVG beantragt.
Nun kommt vom Gericht die Mitteilung / das Schreiben des Mandanten mit folgendem Inhalt: "...ich erhebe Einwendungen gegen die Gebühren, da im vorliegenden Verfahren eine Widerklage erhoben wurde, obwohl diese Forderung verjährt war, worüber der RA...mich nicht belehrte." Dazu soll ich mich nun dem Gericht ggü. äußern. Hingewiesen wurde auf § 11 V RVG.

Ist dies nun eine gebührenrechtliche Einwendung des Mandanten, oder doch eher nicht?
Ich hätte ja schon sehr gern diesen verflixten Titel gegen ihn :smile:

Danke schonmal für eure Hilfe

LG
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Anahid
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#2

11.06.2014, 12:54

Es ist eine Einwendung, die nicht im Gebührenrecht liegt und damit wird Dir ein KFB leider nicht erteilt werden. Die Forderung darfst Du einklagen. :(
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#3

11.06.2014, 17:25

132
~ Grüßle ~
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#4

11.06.2014, 17:36

ich stimme zu
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MoniqueFSS
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#5

12.06.2014, 08:58

:thx
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