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Welche Gebühren, wenn Gegner die Berufung zurückgenommen hat

Verfasst: 05.06.2014, 10:05
von MJay
Hallo Leute,

folgende Situation:

Wir vertreten den Kläger in der II. Instanz. Im Laufe des Verfahrens hat der Beklagte die Berufung zurück genommen. Was kann man abrechnen?

3200
und auch die Terminsgebühr?

Re: Welche Gebühren, wenn Gegner die Berufung zurückgenommen

Verfasst: 05.06.2014, 10:08
von Pitt
Evtl. kann man auch nur eine 1,1 nach 3201 abrechnen.

Re: Welche Gebühren, wenn Gegner die Berufung zurückgenommen

Verfasst: 05.06.2014, 10:08
von Rehlein87
Hallo meines Erachtens kann man hier nur die 3200 abrechnen und wenn noch kein Termin war, gibts ja auch keine Terminsgebühr.

LG

Re: Welche Gebühren, wenn Gegner die Berufung zurückgenommen

Verfasst: 05.06.2014, 14:30
von MJay
okay, danke

Re: Welche Gebühren, wenn Gegner die Berufung zurückgenommen

Verfasst: 05.06.2014, 15:42
von gkutes
erfolgte die Rücknahme VOR oder NACH Berufungsbegründung? Hier ist der Knackpunkt, ob du 3200 oder 3201 bekommst

Re: Welche Gebühren, wenn Gegner die Berufung zurückgenommen

Verfasst: 22.07.2014, 13:52
von MJay
NACH der Berufungsbegründung..also bekomme ich die 3200?

Das Amtsgericht Bonn meint, ich bekomme nur die 3201...aber wie gesagt...Beschluss, indem die Kosten der Beklagten auferlegt wurden ist vom 26.05.2014, die Berufungsbegründung erfolgte am 11.03.2014 von der Gegenseite.


wir haben allerdings nicht viel gemacht, außer das Verfahren an - und abgerufen :D

Re: Welche Gebühren, wenn Gegner die Berufung zurückgenommen

Verfasst: 22.07.2014, 13:59
von Liesel
Antrag wurde aber eurerseits gestellt, oder?

Re: Welche Gebühren, wenn Gegner die Berufung zurückgenommen

Verfasst: 22.07.2014, 14:35
von MJay
Ja, also das Verfahren an und abgerufen.

Re: Welche Gebühren, wenn Gegner die Berufung zurückgenommen

Verfasst: 22.07.2014, 14:37
von Liesel
Also mit dem Ausdruck "an und abgerufen" kann ich nix anfangen.

Re: Welche Gebühren, wenn Gegner die Berufung zurückgenommen

Verfasst: 22.07.2014, 16:46
von MJay
das Verfahren hat geruht, weil eine BGH Entscheidung bevorstand..