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Re: Welche Gebühren, wenn Gegner die Berufung zurückgenommen

Verfasst: 22.07.2014, 16:54
von Liesel
Nochmal: Es kommt darauf an, ob ihr einen Antrag gestellt habt (...wird beantragt, die Berufung kostenpflichtig zurückzuweisen) oder ein Sachvortrag erfolgte.

Wenn ihr die Berufungsschrift und den Begründungsschriftsatz lediglich entgegengenommen und an den Mandanten weitergeleitet habt, ist nur eine 3201 entstanden.

Re: Welche Gebühren, wenn Gegner die Berufung zurückgenommen

Verfasst: 22.07.2014, 19:05
von 13
In Ergänzung für das Entstehen der 1,6 Gebühr:
LS
Beantragt der Berufungsbeklagte nach Einlegung und Begründung des Rechtsmittels dessen Zurückweisung, so sind die dadurch entstehenden Anwaltsgebühren auch dann notwendige Kosten der Rechtsverteidigung, wenn der Berufungsbeklagte sich mit der Berufungsbegründung nicht inhaltlich auseinandersetzt [Rn. 6 - 8, 10, 12].

BGH, Beschl. v. 02.10.2008 - I ZB 111/07

FamRZ 2009, 113 = Prozessrecht aktiv 2009, 14 = FA 2009, 50 = BRAK-Mitt 2009, 32 = RVGreport 2009, 74 = BeckRS 2008 24479 = juris (KORE 313922008)