Welche Gebühren, wenn Gegner die Berufung zurückgenommen hat

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
MJay
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#1

05.06.2014, 10:05

Hallo Leute,

folgende Situation:

Wir vertreten den Kläger in der II. Instanz. Im Laufe des Verfahrens hat der Beklagte die Berufung zurück genommen. Was kann man abrechnen?

3200
und auch die Terminsgebühr?
Pitt
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#2

05.06.2014, 10:08

Evtl. kann man auch nur eine 1,1 nach 3201 abrechnen.
Rehlein87

#3

05.06.2014, 10:08

Hallo meines Erachtens kann man hier nur die 3200 abrechnen und wenn noch kein Termin war, gibts ja auch keine Terminsgebühr.

LG
MJay
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#4

05.06.2014, 14:30

okay, danke
gkutes

#5

05.06.2014, 15:42

erfolgte die Rücknahme VOR oder NACH Berufungsbegründung? Hier ist der Knackpunkt, ob du 3200 oder 3201 bekommst
MJay
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#6

22.07.2014, 13:52

NACH der Berufungsbegründung..also bekomme ich die 3200?

Das Amtsgericht Bonn meint, ich bekomme nur die 3201...aber wie gesagt...Beschluss, indem die Kosten der Beklagten auferlegt wurden ist vom 26.05.2014, die Berufungsbegründung erfolgte am 11.03.2014 von der Gegenseite.


wir haben allerdings nicht viel gemacht, außer das Verfahren an - und abgerufen :D
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#7

22.07.2014, 13:59

Antrag wurde aber eurerseits gestellt, oder?
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#8

22.07.2014, 14:35

Ja, also das Verfahren an und abgerufen.
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#9

22.07.2014, 14:37

Also mit dem Ausdruck "an und abgerufen" kann ich nix anfangen.
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#10

22.07.2014, 16:46

das Verfahren hat geruht, weil eine BGH Entscheidung bevorstand..
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