Mandantenunterlagen kopiert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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schachterlteufel
Kennt alle Akten auswendig
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#1

28.05.2014, 12:34

Hallo,

im Rahmen eines Mandates habe ich einiges an Unterlagen kopiert, die mir der Mandant nur im Original überlassen hatte, die ich jedoch kurzfristig zurückgeben musste....

Kann ich die Kopien abrechnen?!

Schachterlteufel
Jupp03/11

#2

28.05.2014, 13:27

Warum nicht, wenn sie für die weitere Bearbeitung erforderlich waren.
Alegría
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#3

28.05.2014, 13:32

Hallo, ich würde sagen nein. Kopien für die Handakte gelten als allgemeine Geschäftskosten nach Vorbemerkung 7 Abs. 1 S. 1.
DieTippse
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#4

30.05.2014, 19:06

Hallo.
Nr 7000 VV RVG sagt nichts über solche Kopien aus, deshalb tendiere ich auch zum nein.

LG Anna
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Tigerle
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#5

30.05.2014, 19:39

Ich habe nun schon öfter gesehen, dass Rechtsanwälte in ihrer Mandatsvereinbarung mit aufgenommen haben, dass dem Mandanten bekannt ist, dass dieser jede Fotokopien und bereits ab der ersten Kopie zu bezahlen hat.
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