Hallo!
Ich habe eine Frage zu dem Gegenstandswert bei einer Geldrente; z. B. wenn jemand bei einem VU schwer verletzt wird und dessen Erwerbsfähigkeit infolgedessen erheblich vermindert wird. Da beziehe ich mich doch auf § 9 RVG und nehme den 3 1/2 fachen Wert des einjährigen Bezuges (z. B. 500 x 12 x 3,5 = 21.000 €).
Jetzt lese ich aber im RVG für Anfänger, dass man den 5fachen Jahresbetrag nimmt.
Ist das richtig oder veraltet?
für eure Antwort.
Streitwert wegen Geldrente
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Du Liesel, ich glaub ich hab dann vielleicht Tomaten auf den Augen aber § 42 Abs. 2 ist auch im RVG für Anfänger aufgeführt. Im neuen RVG 9. Auflage ist der aber nicht drinne. Deshalb habe ich den § 9 RVG genommen wie in meinem Skript steht. Bin da jetzt ein bissl verwirrt
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich hab hier ne alte Fassung des GKG erwischt. und einbuddel
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(UNHEILIG)
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