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Abrechnung Berufungsverfahren StrafR nach Rückn. Berufung

Verfasst: 26.05.2014, 14:37
von Ayla
Hallo,

ich habe eine peinliche Frage. Aber ich steh einfach echt auf dem Schlauch... :oops:

In einer Strafsache erging Urteil. Hiergegen haben wir am 27.11.2013 Berufung eingelegt, die Staatsanwaltschaft am 04.12.2013. Daraufhin sollte am 24.04.14 ein Termin stattfinden. Wir haben dann am 23.04.14 die Berufung zurückgenommen, die StA anschließend ebenfalls.

Es erging folgender Beschluss:

Der Angeklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen zu tragen, weil er seine Berufung gegen das Urteil des AG vom 27.11.2013 zurückgenommen hat (§ 473 Abs 1 StPO).

Die durch die Berufung der StA verursachten Kosten des Berufungsverfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen jedoch der Staatskasse zur Last, weil die StA ihre Berufung ebenfalls zurückgenommen hat (§ 473 Abs. 1 und 2 StPO).


Wie muss ich hier gegenüber dem AG denn den Antrag stellen?? :shock:

Danke schon mal im Voraus!

Gruß, Ayla

Re: Abrechnung Berufungsverfahren StrafR nach Rückn. Berufun

Verfasst: 26.05.2014, 14:59
von Adora Belle
Das ist eine ganz blöde Kostenentscheidung. Es gibt überhaupt keine ausscheidbaren Kosten, die ausschließlich auf der Berufung der StA beruhen. M.E. wäre hier eine Quotelung angemessen gewesen.

Re: Abrechnung Berufungsverfahren StrafR nach Rückn. Berufun

Verfasst: 26.05.2014, 16:18
von Ayla
Das beruhigt mich, dass du es auch so siehst. Ich kam mir vor wie ein Honk und dachte nur "hää?"....