welche Einigungsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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ina1988
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#1

22.05.2014, 11:32

Hallo, habe mal kurz eine Frage

Wir haben ein außergerlichtl. Mahnschreiben an den Gegner geschickt. Dieser sitzt in Spanien. Da dieser nicht zahlte, haben wir einen Europäischen Zahlungsbefehls beantrag. Dieser wurde erlassen. Als wir nun den Vollstreckungsauftrag rausgeschickt hatten, meldete sich der Gegner und vereinbarte Ratenzahlung. Kann ich wie folgt abrechnen? Welche Einigungsgebühr fällt da an?

1,5 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG (erhöhte Gebühr da Übersetzung erforderlich war)
+ Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG
+ Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG

1,0 Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG
abzgl. Anrechnung der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG i. H. v. 0,75
+ Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG
+ Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG

0,3 Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV RVG
+ Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG
+ Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG

1,5 Einigungsgebühr Nr. 1000 VV RVG
evtl. + Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG
+ Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG

Vielen Dank im Voraus.
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Cindi
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#2

22.05.2014, 16:40

Bei Ratenzahlungsvereinbarung während der ZV-Phase fällt eine Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 an aus einem Wert von 20% der Forderung
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