Streitwert im WEG-Verfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Strauchi
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#1

21.05.2014, 11:09

Bitte helfen...
Wir vertreten einen Verwalter einer WEG. Es ging um einen Beschluss einer Eigentümerversammlung, der für ungültig erklärt werden soll. Jetzt wurde in der Verhandlung für Ziffer 1 des Antrags drei Streitwerte festgesetzt, da der Beschluss verschiedenen "TOPs" (Top 4, 6 und 7) beinhaltet hat...1.200,00 EUR, 400,00 EUR und 500,00 EUR. Darf ich die Streitwerte zusammenrechnen, damit ich einen KfA machen kann? Schon mal danke für die Hilfe! :thx
Strauchi
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#2

21.05.2014, 14:50

Kann mir niemand helfen :roll: ??
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