Welche Gebühren entstehen ?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Monika1912
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#1

20.05.2014, 12:36

Hallo zusammen,

mein Chef hatte einen außergerichtlichen Vertretungsauftrag und danach einen unbedingten Klageauftrag. Es fand auch ein Einigungsgespräch (Telefonat) statt. Wie müsste die Abrechnung dazu aussehen?

Geschäftsgebühr +
Terminsgebühr (außergerichtlich) +
0,8 Verfahrensgebühr +
Einigungsgebühr ?

Die RS vertritt die Aufassung, nur alternativ abzurechnen, also entweder
Geschäftsgebühr (erhöht) + Einigungsgebühr oder
Terminsgebühr (außergerichtlich) + Einigungsgebühr + 0,8 Verfahrensgebühr.

Vielen Dank für Eure Hilfe
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#2

20.05.2014, 12:57

Fand das telefonische Einigungsgespräch vor oder nach dem unbedingten Klageauftrag statt?
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Monika1912
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#3

20.05.2014, 13:07

Danach
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#4

20.05.2014, 14:49

Es gibt keine außergerichtliche Terminsgebühr und wenn ihr schon Klageauftrag hattet, müsste es so (in Kurzfassung) aussehen:

2300
3101
-2300 (0,65)
3104
1003
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Monika1912
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#5

20.05.2014, 14:57

Sorry, mit der Terminsgebühr meinte ich auch die 3104 Vorb. 3 Abs. 3 VV RVG.

Danke für die Antwort :smile:
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