Hallo zusammen,
folgendes Problem in einer Unfallsache:
Wir vertreten der Fahrzeughalter (Schadenersatz) und den Fahrer (Schmerzensgeld). Beide sind über dieselbe Rechtschutz versichert. Der Halter hat die SB bereits gezahlt. Jetzt habe ich versucht die RA-Gebühren in der Schmerzensgeldsache abzurechen. Die RS sagt jetzt, dass diese Gebühren innerhalb der Selbstbeteiligung liegen.
Kann die Rechtsschutz für diese beiden Sachen jeweils die Selbstbeteiligung separart abrechnen?
Liebe Grüße
Fahrer + Halter + SB in der Rechtsschutz
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
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Es sind ja zwei unterschiedliche Forderungen. Du hast ja auch zwei unterschiedliche Rechnungen an die RS gestellt und nicht zusammen abgerechnet.
- Frau Cindy
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Halter und Fahrer werden doch sicher unterschiedliche Verträge bei der RSV haben. Dann kann die RSV auch für beide die SB abrechnen.
Anders wäre es, wenn ein Versicherungsnehmer zu einem Sachverhalt in verschiedenen Angelegenheiten vertreten wird.
Anders wäre es, wenn ein Versicherungsnehmer zu einem Sachverhalt in verschiedenen Angelegenheiten vertreten wird.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
Das Problem ist, dass der Halter der Vater und der Fahrer der Sohn ist --> Sohn ist in der RS des Vaters mitversichert
Nachtrag
OK, ich habe mir jetzt mal den § 3 b) ARB angesehen. Es handelt sich ja um 2 Rechtschutzfälle, somit kann die RS dann auch 2x die Selbstbeteiligung abrechnen.
Nachtrag
OK, ich habe mir jetzt mal den § 3 b) ARB angesehen. Es handelt sich ja um 2 Rechtschutzfälle, somit kann die RS dann auch 2x die Selbstbeteiligung abrechnen.