Gegenstandswert außergerichtliche Gegenforderung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Chrissi23
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 5
Registriert: 02.01.2011, 15:35
Software: RA-Micro

#1

20.05.2014, 11:13

Hallo zusammen,

wir haben mal wieder eine Abrechnung, bei der wir nicht so richtig weiter wissen :?

Gegenseite macht außergerichtlich (noch nicht eingetretene) Schadensersatzansprüchen aus GF-Vertrag i.H.v. 20.000,- € geltend und behält hierfür einen Monatslohn ein (10.000,- €). Forderung wird von uns bestritten und die Gegenseite aufgefordert, den fälligen Monatslohn auszubezahlen. Letztlich hat man sich dahingehend verglichen, dass der Monatslohn einbehalten und alle weiteren Ansprüche abgegolten sind. Weiter wird in den Vergleich aufgenommen, dass unser Mandant von etwaigen (auch zukünfigen) Schadensansprüchen Dritter freigestellt wird.

Ich weiß jetzt nicht genau, ob die Haupt- und die Gegenforderung hier einfach addiert werden oder es sich hierbei um eine Art Hilfsaufrechnung handelt, wobei außergerichtlich ja auch keine „der Rechtskraft fähigen Entscheidung“ ergehen kann (analog § 45 Abs. 3 GKG)?

Zum anderen ist noch die Frage, ob sich bzgl. der Freistellung von SE der Gegenstandswert erhöht (als eine Art Mehrwert) bzw. welcher Betrag hier dann anzusetzen wäre.

Hat hier jemand eine Idee?

:thx
Antworten