Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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XLadyX
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#1
15.05.2014, 09:52
Liebe Gemeinde,
habe mal wieder eine Frage:
Habe eine Strafsache auf dem Tisch. Wir befinden uns in der Berufung. Verfahren ist jetzt beendet. Die Kostenverteilung 1/2 ermäßigt trägt die Staatskasse. Ich habe das Urteil nicht vorliegen, soll aber schon eine Abrechnung einreichen. Achso ganz wichtig, in der I. Instanz wurde mein Chef zum Pflichti beigeordnet. Wie sieht die Abrechnung jetzt aus? Gibt es irgendwo ein Muster?
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Soenny
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#3
15.05.2014, 10:22
Ich habe keine Ahnung
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! Ich mache einfach Pflichtivergütung und Wahlanwaltsvergütung geltend und der Rechtspfleger macht eine lustige Berechnung
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Adora Belle
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#4
15.05.2014, 10:27
Ich würde die PV-Vergütung abrechnen und den Rest vergessen. Da bleibt eh nix übrig. Die Hälfte der WV-Vergütung dürfte wohl niedriger liegen als der Gesamtbetrag der PV-Vergütung.
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XLadyX
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#5
15.05.2014, 10:42
@ Adora Belle könnten Sie das vielleichter näher erklären?
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#7
15.05.2014, 11:05
Ich könnte. Aber wenn ich gesiezt werde, sag ich schon mal gar nix. Und ein bissel mitdenken musst Du schon auch. Was versprichst Du Dir denn von der Wahlverteidiger-Abrechnung?