Vergleich vor Gericht dann Übergabe mit neuem Vergleich
Verfasst: 13.05.2014, 16:55
Hallo ihr Lieben,
hab ein Abrechnungsproblem:
Unser Mandant hat PKH, wir waren tätig ab Klageverfahren.
Im Gerichtstermin wurde ein Vergleich geschlossen, wonach das Mietobjekt zum ... übergeben werden sollte.
Bei diesen Übergabetermin wollte Mdt den Anwalt dabei haben.
Übergabe wurde in Anwesenheit beider Parteien und deren Anwälten durchgeführt und über diverse Gegenstände usw. wurde eine neue außergerichtliche Einigung erzielt.
Ich glaub kaum, dass ich diese Teilnahme am Übergabetermin und die neue Einigung über die Beratungshilfe erstattet bekomme.?!?!?
Aber was würdet ihr mit dem Mdt abrechnen, falls er selbst zahlt? Ich kann doch jetzt nicht nochmals eine Geschäftsgebühr und Einigungsgebühr ansetzen, oder?
Ich danke für jede Antwort!
hab ein Abrechnungsproblem:
Unser Mandant hat PKH, wir waren tätig ab Klageverfahren.
Im Gerichtstermin wurde ein Vergleich geschlossen, wonach das Mietobjekt zum ... übergeben werden sollte.
Bei diesen Übergabetermin wollte Mdt den Anwalt dabei haben.
Übergabe wurde in Anwesenheit beider Parteien und deren Anwälten durchgeführt und über diverse Gegenstände usw. wurde eine neue außergerichtliche Einigung erzielt.
Ich glaub kaum, dass ich diese Teilnahme am Übergabetermin und die neue Einigung über die Beratungshilfe erstattet bekomme.?!?!?
Aber was würdet ihr mit dem Mdt abrechnen, falls er selbst zahlt? Ich kann doch jetzt nicht nochmals eine Geschäftsgebühr und Einigungsgebühr ansetzen, oder?
Ich danke für jede Antwort!