Vergleich vor Gericht dann Übergabe mit neuem Vergleich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Majo
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#1

13.05.2014, 16:55

Hallo ihr Lieben,

hab ein Abrechnungsproblem:

Unser Mandant hat PKH, wir waren tätig ab Klageverfahren.
Im Gerichtstermin wurde ein Vergleich geschlossen, wonach das Mietobjekt zum ... übergeben werden sollte.
Bei diesen Übergabetermin wollte Mdt den Anwalt dabei haben.
Übergabe wurde in Anwesenheit beider Parteien und deren Anwälten durchgeführt und über diverse Gegenstände usw. wurde eine neue außergerichtliche Einigung erzielt.

Ich glaub kaum, dass ich diese Teilnahme am Übergabetermin und die neue Einigung über die Beratungshilfe erstattet bekomme.?!?!?

Aber was würdet ihr mit dem Mdt abrechnen, falls er selbst zahlt? Ich kann doch jetzt nicht nochmals eine Geschäftsgebühr und Einigungsgebühr ansetzen, oder?

Ich danke für jede Antwort!
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Anahid
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#2

13.05.2014, 18:13

Die Übergabe dürfte wohl m.E. ZV-Angelegenheit sein. Abrechenbar mit dem Mandanten ist daher die 3309 und die 3310. Über Beratungshilfe bekommst Du das nicht und PKH dürfte dafür m.E. auch nicht bewilligt werden, nur weil der Mandant "Euch dabei haben will". Nur hätte man dem sagen sollen, dass das was kostet.
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#3

14.05.2014, 08:18

Die 3309 klingt schonmal gut.
Allerdings zweifel ich an der 3310. Uns wurde im Seminar mal gesagt, dass es die wirklich NUR für einen EV-Termin gibt.
Jetzt ist die Frage, ob ich nicht noch was für den neuen Vergleichsabschluss abrechnen kann.
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#4

14.05.2014, 09:00

Stimmt, die 3310 kannst Du nicht abrechnen. Da hab ich zu schnell aus der Hüfte geschossen; ist ja weder ein Gerichtstermin, noch Termin für EV oder VAK.

Bzgl. der neuen Gegenstände, kannst Du m.E. eine GG + EG abrechnen. Die waren ja nicht Gegenstand des Räumungsverfahrens.
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