Seite 1 von 1

Vom Hauptbevollmächtigten zum Korrespondenzanwalt

Verfasst: 13.05.2014, 15:21
von Lulumaus
Ein Mandant kam mit einer Klage zu uns. Wir haben uns bestellt und auch Schriftwechsel etc. mit dem Amtsgericht gehabt. Als es zum Termin kam haben wir die Sache an einen ortsansässigen Anwalt abgegeben. Per Beschluss wurde dieser dann zum Prozessbevollmächtigten und wir zum Korrespondenzanwalt. Dann steht uns doch trotz vorheriger Korrespondenz nicht mehr zu als die 1,0 nach 3400 oder?

Re: Vom Hauptbevollmächtigten zum Korrespondenzanwalt

Verfasst: 13.05.2014, 15:34
von Tigerle
Du schreibst per Beschluss, gehe ich richtig in der Annahme, dass es hier um PKH-Gebühren geht?

Wenn ja, dann könnt Ihr im PKH-Verfahren nur die Gebühren des Korr.-Anwaltes geltend machen. Was ihr im Innenverhältnis mit dem anderen RA vereinbart habt, das weiß ich ja nicht.

Re: Vom Hauptbevollmächtigten zum Korrespondenzanwalt

Verfasst: 13.05.2014, 15:40
von Lulumaus
Ja korrekt PKH Gebühren

Re: Vom Hauptbevollmächtigten zum Korrespondenzanwalt

Verfasst: 13.05.2014, 15:41
von Lulumaus
steht das irgendwo auch im Gesetz? Möchte gerne die Stelle rausschreiben. Hab hier einen RVG Kommentar aber da steht immer nur "der bisher außergerichtlich tätige Kollege"

Re: Vom Hauptbevollmächtigten zum Korrespondenzanwalt

Verfasst: 13.05.2014, 15:59
von Tigerle
Was steht denn genau im PKH-Bewilligungsbescheid?

Re: Vom Hauptbevollmächtigten zum Korrespondenzanwalt

Verfasst: 13.05.2014, 16:07
von Lulumaus
Als der Beschluss kam waren wir noch Hauptbevollmächtigte.

Im Endbeschluss steht dann nur:

In der Familiensache XY gegen Z
Verfahrensbevollmächtigte: Anwalt AB, Korrespondenzanwälte CD

und dann kommt das ganze Urteil wieso wer was zu zahlen hat.

Spielt das denn eine Rolle?

Re: Vom Hauptbevollmächtigten zum Korrespondenzanwalt

Verfasst: 13.05.2014, 16:09
von Liesel
Es geht hier nur um die Beiordnung im Rahmen der VKH-Bewilligung.

Wenn die Beiordnung des RA AB als Verfahrensbevollmächtigter und des RA CD als Korrespondenzanwalt erfolgte, kannt RA CD auch nur die 3400 über VKH abrechnen.

Re: Vom Hauptbevollmächtigten zum Korrespondenzanwalt

Verfasst: 13.05.2014, 16:10
von Liesel
Der Beiordnungswechsel wird wohl im Termin beantragt worden sein. :wink:

Re: Vom Hauptbevollmächtigten zum Korrespondenzanwalt

Verfasst: 13.05.2014, 16:22
von Tigerle
Liesel hat geschrieben:Es geht hier nur um die Beiordnung im Rahmen der VKH-Bewilligung.

Wenn die Beiordnung des RA AB als Verfahrensbevollmächtigter und des RA CD als Korrespondenzanwalt erfolgte, kannt RA CD auch nur die 3400 über VKH abrechnen.
so sehe ich es auch

Re: Vom Hauptbevollmächtigten zum Korrespondenzanwalt

Verfasst: 13.05.2014, 16:29
von Lulumaus
Ach so jetzt weiß ich was ihr meintet. Ja korrekt, wurde wohl im Termin beantragt. Also nehme ich die 3400 :thx