Scheidungsantrag der Gegenseite - Abrechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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naylu
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#1

12.05.2014, 09:53

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Mandant hat Scheidungsantrag zugestellt bekommen und ist daraufhin zu uns gekommen. Wir haben Vertretungsanzeige entworfen und erklärt, dass der Antragsgegner dem Antrag zustimmt und alle Standestatsachen korrekt angegeben wurden. Dieser Entwurf wurde vorab zur Kenntnis an Mdt. geschickt, der daraufhin erklärte, doch nicht vertreten werden zu wollen. Was kann ich abrechnen?

Viele Grüße
Naylu
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Liesel
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#2

12.05.2014, 09:55

Vorschlag?
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naylu
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#3

12.05.2014, 09:56

1,3er Verfahrensgebühr aus beiderseitigem Quartalseinkommen?
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Liesel
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#4

12.05.2014, 10:28

Vorzeitige Erledigung. :wink:

3 monatiges Einkommen beider für die Scheidung zuzüglich VA.
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#5

12.05.2014, 10:34

Ok, also 0,8.... UPS :oops:
Ich hatte anfangs sogar befürchtet, dass wir nur außergerichtlich ansetzen können, da wir "nur" so ne kurze Vertretungsanzeige entworfen haben.
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