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Abrechnung Integrationsamt

Verfasst: 09.05.2014, 11:46
von Rosemarie88
Huhu,

kurze Frage: wir haben unseren Mandanten vor dem Integrationsamt wegen einer beabsichtigten Kündigung vertreten. Erst im Verwaltungsverfahren und dann im Widerspruchsverfahren. Jetzt bin ich mir bei der Abrechnung nicht sicher :shock:

Gegenstandswert: 10.747,44 € (3 x 3.582,48 €)

1. Verwaltungsverfahren
1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG 10.747,44 € 1.3 785,20 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme zu 1) 805,20 €

2. Widerspruchsverfahren
0,7 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2301 VV RVG 10.747,44 € 422,80 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme zu 2) 442,80 €

Nettobetrag (Zwischensumme 1 + 2) 1.248,00 €
Umsatzsteuer 19% 237,12 €
Bruttobetrag 1.485,12 €


Richtig ???


:thx :thx

Re: Abrechnung Integrationsamt

Verfasst: 09.05.2014, 12:02
von Adora Belle

Re: Abrechnung Integrationsamt

Verfasst: 09.05.2014, 12:05
von Rosemarie88
Also einfach alles nach GW 5.000 € abrechnen, wenn es den 3 x 3 Bruttogehälter diesen Wert übersteigen?

Re: Abrechnung Integrationsamt

Verfasst: 09.05.2014, 12:16
von Adora Belle
Nicht nur dann. Es gilt immer der Auffangwert.