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Einigungsgebühr nach Vergleich

Verfasst: 08.05.2014, 14:12
von Nicole1973
Hallo,

Wann nehme ich die 1,5 nach 1000 und wann die 1,0 nach 1003 RVG?

Habe einen Vergleichsbeschluss nach Terminswahrehmung.

Re: Einigungsgebühr nach Vergleich

Verfasst: 08.05.2014, 14:22
von Pepples
Erklärt sich eigentlich aus dem RVG selber. Schon mal ins RVG geschaut?

Re: Einigungsgebühr nach Vergleich

Verfasst: 08.05.2014, 14:28
von Sveta
außergerichtlich/gerichtlich

Re: Einigungsgebühr nach Vergleich

Verfasst: 08.05.2014, 14:53
von Tigerle
wie schon gesagt wurde, das hängt davon ab, ob der Vergleichsbetrag gerichtlich anhängig ist oder nicht.

Anhand Deiner Angaben kann Dir keiner helfen, denn es könnte ja auch ein Mehrvergleich vorhanden sein und somit beides in Frage kommen.

Re: Einigungsgebühr nach Vergleich

Verfasst: 20.05.2014, 11:25
von caballito
Huhu!

Wir haben den Mdt außergerichtlich vertreten und 6000,- EUR gefordert. Nun vergleicht sich die Gegenseite - ebenfalls außergerichtlich- auf 8000,- EUR.

RA Win macht mir jetzt den Vorschlag, die Nr.2300 aus 6000,- zu berechnen, die Nr.1000 aus 6000 und die Nr.1000,1003 aus 2000,- zu berechnen.
Ok, 1003 klingt irgendwie verkehrt...

Ich hätte jetzt einfach die 2300 aus 6000,- und die 1,5 Einigung aus 8000,- berechnet.
Auch falsch??

Re: Einigungsgebühr nach Vergleich

Verfasst: 20.05.2014, 11:27
von Liesel
Wie kam denn der höhere Vergleichswert zustande?

Re: Einigungsgebühr nach Vergleich

Verfasst: 20.05.2014, 11:27
von caballito
Körperverletzung, Abfindungsvergleich

Re: Einigungsgebühr nach Vergleich

Verfasst: 20.05.2014, 11:29
von Liesel
Ihr habt nur 6.000,00 Euro gefordert und die Gegenseite zahlt "freiwillig" 8.000,00 Euro?

Re: Einigungsgebühr nach Vergleich

Verfasst: 20.05.2014, 11:31
von caballito
Liesel hat geschrieben:Ihr habt nur 6.000,00 Euro gefordert und die Gegenseite zahlt "freiwillig" 8.000,00 Euro?
Jahaaaa!
Das soll ja auch etwaige Spätfolgen abgelten und verhindern, dass wir in 3 Jahren nochmal was wollen...

Re: Einigungsgebühr nach Vergleich

Verfasst: 20.05.2014, 11:36
von Muschel
Ich habe damals mal gelernt: Es ist egal "auf" was sich verglichen wurde sondern "um" was. Also hätte ich generell nur die 6.000,00 € zum GW genommen. Aber wie gesagt: "damals" :pfeif