Einigungsgebühr nach Vergleich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Liesel
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#11

20.05.2014, 11:43

Dann würde ich sowohl die 2300 als auch die 1000 aus 8.000,00 Euro berechnen. Ihr habt ja sicherlich auch über die Abfindung wegen Spätfolgen "verhandelt".
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#12

20.05.2014, 11:45

Verhandelt in dem Sinne nicht, aber eine Nachforderung vorbehalten und in geringerem Umfang auch realisiert.

Gut dann mach ich einfach beides aus 8000,- und gucke, was mir die Gegenseite zusammenkürzt. :pfeif :lol:
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#13

20.05.2014, 11:48

Das reicht doch aus.

Und laß Dir ja nix kürzen. :motz
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