Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Salt88
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#1
07.05.2014, 09:35
Hallo meine Lieben,
folgender Sachverhalt:
SW: 2.628,00 €
+ Mehrwert 400,00 € für Einigung über nichtstreitgegenständliche Kosten
Mein Antrag lautete wie folgt:
SW: 2.628,00 €
1,3 Verf. 3100
1,2 Term. 3104
1,0 Einig. 1003
SW: 400,00 €
0,8 Verf. 3101
1,5 Einig. 1000
Auslagen und Mehrwertsteuer
Die Gegenseite beantragt folgendes:
SW:3.028,60 €
1,3 Verf. 3100
1,2 Term. 3104
SW: 2.628,60 €
1,0 Einig 1003
SW: 400,00 €
1,5 Einig 1000
Aislagen und Mehrwertsteuer
Und ich hab nun keine Ahnung welche Variante stimmt und welche nicht. Wäre super hilfreich, wenn ihr mir da ein Feedback geben könntet.
LG
![Hüpfer :huepf](./images/smilies/huepf.gif)
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Liesel
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#2
07.05.2014, 09:38
Dein Antrag ist korrekt, wenn 15 III noch beachtet wird.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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Salt88
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#3
08.05.2014, 09:37
also liegt dann quasi die Gegenseite falsch?
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Tigerle
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#4
08.05.2014, 09:42
Salt88 hat geschrieben:also liegt dann quasi die Gegenseite falsch?
ja