Hallo zusammen,
ich benötige mal Eure Hilfe.
Ich habe hier eine Sache vor mir zu legen, wo ich mir nicht ganz sicher bin wegen der Kostenfestsetzung. Wir haben Mahnverfahren eingeleitet. Die Gegenseite hat verspätet Widerspruch gegen den MB eingelegt, so dass dieser als Einspruch gegen den VB gewertet wurde. Das Verfahren wurde an das zuständige Gericht weitergereicht. Dort erging nun ein Urteil zu unseren Gunsten. Der VB wird aufrechterhalten. Nun zum KFA. Welche Gebühren soll ich da in Ansatz bringen? Nur die 1,3 VG und die 1,2 TG oder auch die für das Mahnverfahren?
Ich bin mir da echt nicht sicher, da die Kosten ja bereits im VB enthalten sind. Oder sehe ich da irgendetwas falsch?
Liebe Grüße
A13
Mahnverfahren, VB, Verfahren Urteil...KFA?!
- Anahid
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Auf die 1,3 VG musst Du die 1,0 VG aus dem Mahnverfahren anrechnen. Ansonsten kannst Du das natürlich so abrechnen. Ich setz immer alles an (Mahnverfahren + Hauptsache) und zieh dann "abzgl. bereits durch VB vom festgesetzter xxx €" ab.
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So mache ich das auchAnahid hat geschrieben:Auf die 1,3 VG musst Du die 1,0 VG aus dem Mahnverfahren anrechnen. Ansonsten kannst Du das natürlich so abrechnen. Ich setz immer alles an (Mahnverfahren + Hauptsache) und zieh dann "abzgl. bereits durch VB vom festgesetzter xxx €" ab.