alte oder neue Gebühren ?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Jacare
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#1

30.04.2014, 10:27

Es ist eine Angelegenheit aus dem Jahre 2011. Wir haben jetzt, im Jahr 2014, den Auftrag erhalten Zwangsvollstreckung zu machen. Also neue Gebühren, richtig?

vielen Dank :)
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Anahid
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#2

30.04.2014, 10:28

Für die ZV neue Gebühren, richtig.
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Tigerle
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#3

30.04.2014, 10:28

Für die Zwangsvollstreckung neue Gebühren ja.
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