Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Jacare
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#1
30.04.2014, 10:27
Es ist eine Angelegenheit aus dem Jahre 2011. Wir haben jetzt, im Jahr 2014, den Auftrag erhalten Zwangsvollstreckung zu machen. Also neue Gebühren, richtig?
vielen Dank
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Anahid
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#2
30.04.2014, 10:28
Für die ZV neue Gebühren, richtig.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Tigerle
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#3
30.04.2014, 10:28
Für die Zwangsvollstreckung neue Gebühren ja.