Frage zu Mehrwert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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supibaerchi
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#1

29.04.2014, 12:33

Eigentlich weiß ich bzgl. Mehrwertabrechnung Bescheid, aber wenn man dann von anderen die Abrechnung bekommt, wird man unsicher...

Streitwertbeschluss lautet:

Gebührenstreitwert wird endgültig auf 957,48 € festgesetzt.
Vergleichswert übersteigt Gebührenstreitwert um 1.621,13.


Ich habe daraufhin abgerechnet:

3100 + 3104 + 1003 aus 957,48 sowie zusätzlich 3101 + 1000 aus 1621,13

Es wurde im Verhandlungstermin zwar alles besprochen, aber ich ging davon aus, wenn der Gebührenwert so festgesetzt wird, dann auch für die TG.

Anderenfalls steht bei uns sonst Streitwert wird festgesetzt bis 25.03.2014 auf ____ € und ab 26.03.2014 auf ___ €

Die Gegenseite hat jetzt im KFA geltend gemacht 3100 aus 957,48 und 3104 aus 2.578,61. (Die Einigungsgebühr haben sie gar nicht beachtet (obwohl nicht ausgenommen im Vergleich), aber das ist nicht meine Frage.

Von der Sache her versteh ich ja, dass sie den Streitwert + Vergleich für die TG ansetzen, aber hätte das dann nicht im Beschluss anders stehen müssen?

Ich hoffe, jemand versteht meine Frage?
Liebe Grüße
Bärchi
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Tigerle
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#2

29.04.2014, 12:50

Ich hätte wie Du abgerechnet, nur eben die Terminsgebühr aus dem Gesamtstreitwert zzgl. Auslagen und ggfs. MwSt.

Abgleich nicht vergessen.
supibaerchi
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#3

29.04.2014, 13:11

:roll: hab ich mich also doch als "zu doof" geoutet :roll:

Danke Tigerle
Liebe Grüße
Bärchi
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#4

29.04.2014, 20:46

supibaerchi hat geschrieben::roll: hab ich mich also doch als "zu doof" geoutet :roll:
Quatsch. Dazu ist das Forum doch da, dass wenn man sich unsicher ist, dass man nachfragen kann.
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