selbständiges Beweisverfahren und Hauptsacheverfahren
Verfasst: 28.04.2014, 17:03
So ich drehe mich irgend wie im Kreis und sehe keine Licht
Folgender Fall:
Selbständiges Beweisverfahren vor dem 01.08.13, also altes Recht.
Gegenstandswert: 8900 €
Das Verfahren ist beendet und im Oktober 2013 leitet die Gegenseite Hauptsacheverfahren ein.
Gegenstandswert: 8293 €
Am des Hauptsacheverfahrens wird Gegener dazu verpflichtet, Kosten des Hauptsacheverfahrens sowie selbständigen Beweisverfahrens zu tragen.
Da wir die Konstellation so gut wie nie haben muss ich mal nachfragen.
Wenn ich nun den KFA mache, dann müsste die Verfahrensgebühr des selbstänidgen Beweisverfahrens doch auf die Verfahrensgebühr der Hauptsache angerechnet werden, wenn ich Norbert Schneider richtig verstehe, oder?
Das selbständige Beweisverfahren
SW: 8900 €
VG wäre 583,70 €
Wie rechne ab bzw. rechne ich an
Beweisverfahren: SW 8900
VG 583,70
TG
Auslagen
MwSt
Summe
Hauptsacheverfahren SW: 8298,34
VG wäre 659,10
./. VG 583,70
TG
Auslagen
MwST
Summe
HILFE !!!
Das Gebührenrecht und ich werden nie im Leben Freunde
Folgender Fall:
Selbständiges Beweisverfahren vor dem 01.08.13, also altes Recht.
Gegenstandswert: 8900 €
Das Verfahren ist beendet und im Oktober 2013 leitet die Gegenseite Hauptsacheverfahren ein.
Gegenstandswert: 8293 €
Am des Hauptsacheverfahrens wird Gegener dazu verpflichtet, Kosten des Hauptsacheverfahrens sowie selbständigen Beweisverfahrens zu tragen.
Da wir die Konstellation so gut wie nie haben muss ich mal nachfragen.
Wenn ich nun den KFA mache, dann müsste die Verfahrensgebühr des selbstänidgen Beweisverfahrens doch auf die Verfahrensgebühr der Hauptsache angerechnet werden, wenn ich Norbert Schneider richtig verstehe, oder?
Das selbständige Beweisverfahren
SW: 8900 €
VG wäre 583,70 €
Wie rechne ab bzw. rechne ich an
Beweisverfahren: SW 8900
VG 583,70
TG
Auslagen
MwSt
Summe
Hauptsacheverfahren SW: 8298,34
VG wäre 659,10
./. VG 583,70
TG
Auslagen
MwST
Summe
HILFE !!!
Das Gebührenrecht und ich werden nie im Leben Freunde