Aufforderungsschreiben
Verfasst: 24.04.2014, 10:51
Also heute ist nicht mein Tag und ich steh irgendwie voll auf dem Schlauch.
In einer Angelegenheit hat uns unser Mandant beauftragt, ein Aufforderungsschreiben an den Gegner zu senden, damit die seine Rechnungen bezahlen. Unsere Kosten der Inanspruchnahme haben wir gleich mit in das Schreiben gesetzt (1,3 Geschäftsgebühr aus dem Wert der offenen Forderung).
So: Gegner hat nicht gezahlt, ich habe MB beantragt und dort auch unsere Kosten angegeben und das die Hälfte dann angerechnet werden muss.
Jetzt kam die Monierung:
"Die Gebühr der vorgerichtlichen Tätigkeit nach 2300 VV RVG scheint überhöht."
Und nun??
In einer Angelegenheit hat uns unser Mandant beauftragt, ein Aufforderungsschreiben an den Gegner zu senden, damit die seine Rechnungen bezahlen. Unsere Kosten der Inanspruchnahme haben wir gleich mit in das Schreiben gesetzt (1,3 Geschäftsgebühr aus dem Wert der offenen Forderung).
So: Gegner hat nicht gezahlt, ich habe MB beantragt und dort auch unsere Kosten angegeben und das die Hälfte dann angerechnet werden muss.
Jetzt kam die Monierung:
"Die Gebühr der vorgerichtlichen Tätigkeit nach 2300 VV RVG scheint überhöht."
Und nun??