![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)
Ich brauche mal wieder euren Rat - hoffe, dass ich das Thema hier richtig ansiedele...
Wir haben einen Fall, in dem wir den Beklagten (Krankenhaus) vertreten. Der Kläger ist mit seiner Ehefrau gemeinsam zum Termin von London aus angereist. Jetzt wollten sie die Fahrt(Flug-)kosten der Ehefrau teilweise erstattet bekommen im Kostenfestsetzungsverfahren. Ich habe dem selbstverständlich widersprochen, weil die Ehefrau nicht geladen war. Jetzt kommt von der Klägervertreterin, dass die Ehefrau ja aufgrund des Vortrags unsererseits als präsente Zeugin anwesend sein musste, weil damit zu rechnen war, dass wir gewisse Punkte bestreiten und die Ehefrau dann hätte aussagen sollen. Deshalb wären die Flugkosten erstattungsfähig.
![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
Aber wenn das so wäre, dann könnte doch jeder jemanden mitbringen, der eine weitere Anreise hat und diese nicht alleine antreten möchte, und dann sagen, dass derjenige als präsenter Zeuge dabei ist, und dann die Fahrtkosten etc. geltend machen. ODER?!
![Motzsmiley :motz](./images/smilies/motz.gif)
Also ich find das nicht einleuchtend, diese Argumentation.
Wisst ihr mehr? Evtl. ne Stelle im Gesetz?
Chef möchte selbstverständlich "Beweise" für meine Meinung.
![Cool 8)](./images/smilies/icon_cool.gif)
Vielen Dank schonmal und ganz liebe Grüße!
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)