Berechnung aus § 303 AktG
Verfasst: 22.04.2014, 15:19
Hallo zusammen,
mich beschäftigt derzeit die Frage, nach welchen Vorschriften ich eine Klage aus § 303 AktG abrechne?!
Aus meiner Sicht ist das eine Feststellungsklage und diese würde ich gem. Nr. 3100 VV RVG, etc. abrechnen.
Als Streitwert würde ich den voraussichtlichen "Schaden" nehmen, da es sich um eine positive Feststellungsklage handelt.
Kann mir jmd. (vor allem mit meiner tollen Beschreibung) weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße aus Duisburg.
mich beschäftigt derzeit die Frage, nach welchen Vorschriften ich eine Klage aus § 303 AktG abrechne?!
Aus meiner Sicht ist das eine Feststellungsklage und diese würde ich gem. Nr. 3100 VV RVG, etc. abrechnen.
Als Streitwert würde ich den voraussichtlichen "Schaden" nehmen, da es sich um eine positive Feststellungsklage handelt.
Kann mir jmd. (vor allem mit meiner tollen Beschreibung) weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße aus Duisburg.