Hallo ihr Lieben,
ich kenne mich leider überhaupt nicht mit Widerspruchsverfahren/Verwaltungsverfahren aus und soll jetzt aber abrechnen
Und zwar geht es um eine Anerkennung eines Arbeitsunfalls.
Unsere Mandantin hat Widerspruch gegen den Bescheid der LSV eingelegt und dann nichts mehr von denen gehört. Wir haben daraufhin nachgehakt bis endlich mal der Widerspruchsbescheid kam. Dann haben wir Klage zum SozG erhoben.
Was kann ich da abrechnen? Ganz normal für´s WS-Verfahren 2300 und für die Klage 3100 oder gibt es da anderen Gebühren?
Vielen Dank schon mal im Voraus
Abrechnung Widerspruchsbescheid/Verwaltungsverfahren
- Anahid
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Dass für das Sozialgericht andere Gebühren gelten, sollte Dir aber bekannt sein, oder?
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Wenn du die Antwort auf meine Frage weißt, dann wäre es super freundlich, wenn du sie mir mitteilen würdest!
Und nein, sonst würde ich nicht so blöd fragen
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Fürs Sozialrecht gibts die 2302 Geschäftsgebühr und die 3102 Verfahrensgebühr.
Steht aber eigentlich eindeutig im RVG...
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Wenn Kläger/Beklagter zu einem im 183 SGG benannten Personenkreis gehören - Betragsrahmengebühren. Andernfalls wird nach SW abgerechnet.
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- Anahid
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Du bist ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte nach Deiner Berufsangabe. Sowas lernt man, wenn man es nicht beim Ausbilder gelernt haben sollte, zumindest in der Schule. Darum war ich ein wenig verwundert.Fizzle89 hat geschrieben:Wenn du die Antwort auf meine Frage weißt, dann wäre es super freundlich, wenn du sie mir mitteilen würdest!
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