Zustellung Titel über Gerichtsvollzieher

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Randfichte72
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#1

17.04.2014, 11:35

Hallo und liebe Ostergrüsse in die Foreno-Welt.... :-)

Folgende Frage:
Wir haben einen Titel berichtigen lassen und müssen diesen ja nun an den Schuldner zustellen. Wir haben keine aktuelle Anschrift des Schuldners/Beklagten. EMA sagt er ist verschwunden.
Den Titel benötigen wir für den Erlass eines Pfüb, wir wissen wo er arbeitet.

AG sagt nun, dass Zustellung des berichtigten Titels über Arbeitgeber nicht möglich ist. Kann ich den Titel über den GVZ zustellen lassen (dann beim Arbeitgeber)?

Danke für Eure Hilfe!
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AliceImWunderland
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#2

17.04.2014, 12:12

Ich denke nicht. Der Titel muss dem Schuldner bekannt gemacht werden, daher auch die Zustellung. Wenn er dem Arbeitgeber zugestellt wird, bedeutet es nicht, dass der Schuldner auch Kenntnis vom Titel erlangt.

Ich fürchte, Euch bleibt nur die öffentliche Zustellung.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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#3

17.04.2014, 12:37

Sie will den Titel nicht dem AG zustellen, sondern ÜBER den AG und das geht, habe ich schon mehrfach so gemacht, einfach Hans Mustermann c/o Firma ...... und ab damit :lol:
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AliceImWunderland
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#4

17.04.2014, 12:46

Meines Wissens geht das nicht. Wir haben schon mal so einen Fall gehabt, da wurde die Zustellung durch den Arbeitgeber vom Gericht nicht anerkannt. Ich müsste jetzt aber mal im Kommentar lesen. Das wird heute nicht mehr klappen. Ich werde nach den Feiertagen mal danach schauen.
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#5

17.04.2014, 13:33

Danke für die Infos! Ist auch nicht eilig. Mal sehen,ob ich noch was finde.... Öffentliche Zustellung ist natürlich auch ein Weg......
Jupp03/11

#6

17.04.2014, 13:37

AliceImWunderland hat geschrieben:Meines Wissens geht das nicht. Wir haben schon mal so einen Fall gehabt, da wurde die Zustellung durch den Arbeitgeber :?: vom Gericht nicht anerkannt. Ich müsste jetzt aber mal im Kommentar lesen. Das wird heute nicht mehr klappen. Ich werde nach den Feiertagen mal danach schauen.
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#7

17.04.2014, 13:47

Meines Wissens geht das nicht. Wir haben schon mal so einen Fall gehabt, da wurde die Zustellung durch den Arbeitgeber vom Gericht nicht anerkannt
Ihr redet etwas aneinander vorbei. Wie von JSanny mitgeteilt, ist die Zustellung kein Problem.
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AliceImWunderland
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#8

22.04.2014, 08:12

Randfichte72 hat geschrieben:Hallo und liebe Ostergrüsse in die Foreno-Welt.... :-)

AG sagt nun, dass Zustellung des berichtigten Titels über Arbeitgeber nicht möglich ist. Kann ich den Titel über den GVZ zustellen lassen (dann beim Arbeitgeber)?

Danke für Eure Hilfe!

Das Gericht schreibt, dass die Zustellung "über Arbeitgeber" nicht möglich ist und hat damit vollkommen Recht. Du kannst natürlich beim Arbeitgeber zustellen, aber dann muss der Gerichtsvollzieher die Zustellung dort (also beim Arbeitgeber) persönlich am dem Schuldner machen. Eine bloße Zustellung beim Arbeitgeber (in der Hoffnung, dass er das Zugestellte weiterleitet) genügt nicht. § 177 ZPO.
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#9

22.04.2014, 08:20

persönlich am dem Schuldner machen.
Von nichts anderem war die Rede.
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