Terminsgebühr bei Anerkenntnisurteil einstweilige Verfügung?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#21

23.09.2020, 10:02

Okay....dann war die einstweilige Verfügung aber zuvor noch nicht abgerechnet. Die einstweilige und die Aufhebung sind verschiedene Angelegenheiten - auch wenn die, wie hier, unter einem Aktenzeichen geführt wurden. Die einweilige löst eine 1,5 Gebühr nach Nr. 1410 GKG aus und das Anerkenntnis eine 1,0 nach Nr.1411 GKG. Und darum hast Du beide Nummern auf einer Rechnung. Die Rechnung passt aber dann.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Lori79
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#22

23.09.2020, 10:23

OK danke
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