Ich weiß, das Thema ist hier schon ein paarmal durch, aber ich habe einen derart gelagerten Fall leider nicht gefunden.
Nur kurze Frage dazu.
Gerichtsort und Mandantenwohnort = F
RA am Ort E
Jetzt habe ich einen Kostenausgleichsantrag gestellt; Ggs moniert die Reisekosten des RA v. E nach F.
Meine Chefin ist der Meinung, dass wenigstens die Reisekosten des Mandanten (F) zum RA (E)erstattungsfähig sind.
M. E. ist sind die aber nur dann erstattungsfähig, wenn der RA am Gerichtsort wäre und der Mandant nicht.
Sehe ich das richtig?
LG
JR
Fiktive Reisekosten der Partei zum RA
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wenn Mandant am Gerichtsort wohnt, sind keinerlei Reisekosten erstattungsfähig.
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(UNHEILIG)
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